Razzia in Cuxhaven v. 31.1.2015

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Am 26. Januar wurde im lokalen Teil der CN wurde über schwere Straftaten von zwei Männern mit Schaden in Millionenhöhe berichtet. Sie betrieben zwei Bordelle und eine Mietwagen- und Taxizentrale. Schon vor neun Monaten hat die Polizei und der Zoll Hunderttausende von Euros bei Ihnen gefunden. Diese konnten sie wahrscheinlich nicht erklären, aber sie wurden trotzdem nicht festgesetzt. Erst jetzt hat die Staatsanwaltschaft zugegriffen und sie in Haft genommen. Aber nun kommt’s: Bereits vor ca. 15 Jahren kam einer von beiden wegen Totschlags an seiner Geliebten für 4 ½ Jahren ins Gefängnis.

Da fragt sich jeder Normalbürger, wie es möglich ist, dass solche und andere ausländischen Verbrecher weiterhin in Deutschland bleiben und ihr Unwesen weiter betreiben dürfen. Sind die Behörden nicht verpflichtet, sofort nach Ableistung der Gefängnisstrafe oder Verurteilung die Abschiebung zu veranlassen? Oder noch besser: mit den Heimatländern sind entsprechende Vereinbarungen zu treffen, dass die Strafen dort abzusitzen sind und dass sie dort gleich verbleiben. Sollte man schon diesen schon den deutschen Pass gegeben haben, wäre dies wieder rückgängig zu machen. Da würde sich mancher überlegen, ob er –wie hier geschehen- weiterhin seine Verbrecherkarriere in Deutschland fortsetzen will. Dieses Verfahren dient auch den hier lebenden gesetzestreuen und fleißigen Ausländern, die durch solche Beispiele ohne eigenes Verschulden in Misskredit kommen.

Dass eine derart lasche Handlungsweise der Behörden und der Justiz offensichtlich gang und gäbe ist, versteht kein gerecht und billig denkender Mitteleuropäer. Schuld sind wieder einmal die Politiker und auch viele Medien, die trotz der offensichtlichen Tatsachen alles schönreden, kritische Stimmen verunglimpfen und ausgrenzen.

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