„Tätigkeiten“ des Landtages vom 24.10.2012

Jeweils ein Artikel am 22. und 23. Oktober mit Kommentar beschäftigt sich mit der Beteiligung der damaligen Landesregierung an dem sog. Nord-Süd-Dialog. Hier hatte der Finanzminister im Januar auf eine Anfrage der Opposition eine Beteiligung verneint, sich jedoch bereits einen Tag später korrigiert und eine kaum zu Buche schlagende Mithilfe bei dieser Veranstaltung eingeräumt.

Obwohl also bereits zeitnah der Sachverhalt klar war, rief die SPD den Staatsgerichtshof an, um der Regierung wegen dieser falschen ersten Auskunft eins auszuwischen. Dieser hat die Regierung gerügt und gemeint, daß sie vollständig und wahrheitsgemäß dem Landtag Auskunft geben müsse. Wenn sie das nicht könne, so müsse sie entsprechende Vorbehalte ( z.B.: „nach dem derzeitigen Wissenstand“ oder so ähnlich) machen. Strafen oder sonstige Sanktionen kann der Staatsgerichtshof ohnehin nicht aussprechen.

Wegen einer solchen Kleinigkeit, und nur um während der Affäre Wulff noch weiter in der Wunde herumzurühren, wird der Landtag tätig und es wird sogar eine Klage zu einer Selbstverständlichkeit eingereicht, mit der sich dann die Richter monatelang beschäftigen. Normalerweise hätte man diese Klage wegen Geringfügigkeit gar nicht annehmen sollen, denn der Grund ist ja bereits einen Tag später weggefallen.

Hier wird wieder einmal exemplarisch deutlich, daß die Landtagsabgeordneten offenbar nichts Wichtiges zu tun haben und sich somit selbst in Frage stellen.

Was würde wohl passieren, wenn wir die Länder in Deutschland weitgehenst aufheben und ihnen vor allem die Kulturhoheit entziehen würden? Eine Kostenersparnis von etlichen Hunderten von Millionen und ein besseres einheitliches Bildungswesen.

Für die Beteiligung an Einweihungsfeiern brauchen wir diese teuren Herrschaften nicht!