Hexenjagd in der Wingst v. 27.6.2018

Hexenjagd

Aufgrund anonymer FlugblÀtter (Flyer) rauscht der BlÀtterwald gegen eine völlig unbescholtene Lehramtspraktikantin, die sich völlig korrekt verhÀlt und mehrfach ausgezeichnet wurde. Nach Art. 3 des Grundgesetzes niemand wegen seiner politischen Anschauung benachteiligt werden.

Anstatt dass sich das Land vor die LehramtsanwĂ€rterin stellt und gegen die Urheber des Flyers wegen Verleumdung und ĂŒbler Nachrede ermittelt, lĂ€sst es zu, dass sich die Journallaie auf das Opfer stĂŒrzen kann. Unter dem Schutz der Pressefreiheit ist offenbar alles erlaubt. Der Gesinnungsjournalismus ignoriert das Recht Andersdenkender, wenngleich die unterstellte rechte Haltung in diesem Fall gar nicht erwiesen ist. Außerdem ist dies nicht verboten. NatĂŒrlich darf durch eine politische Meinung der Lehrenden die Kinder nicht indoktriniert werden; dies ist hier auch nicht der Fall.

In der Kommentierung wird zwar darauf verwiesen, dass es keine Sippenhaft gÀbe, gleichzeitig wird sie damit jedoch praktiziert.

Völlig bedenkenlos wird nicht bedacht, welche Wirkung diese Hexenjagd auf Eltern und Kindern ausĂŒbt. Obwohl hĂ€nderingend nach guten PĂ€dagogen gesucht wird, wird diese Frau genötigt, sich einen anderen Beruf zu suchen.

National und rechts zu denken ist anscheinend nur noch beim Fußballschauen erlaubt.

Manfred Kuras