Für Gen-Test gegen Verbrecher v. 17.12.2004
Leserbrief zu „Standpunkt“ von Christian Döscher vom 14.12.
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Plädoyer von Christian Döscher im Zusammenhang mit dem Fall Levke für eine grundsätzliche Aufnahme der DNA von Sexualstraftätern in die zentrale Datenbank ist endlich einmal ein positiver Beitrag zur Verbrechensbekämpfung und läßt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig.
Hoffentlich haben es viele gelesen!
So sehr ich das Datenschutzgesetz im Prinzip befürworte, hat es sich leider u.a. auch in Sachen der Verbrechensbekämpfung und der Steuerflucht als Schutzgesetz für Straftäter herausgestellt. Das muß geändert werden, damit nicht findige Juristen immer wieder Schlupflöcher für Gesetzesbrecher auftun, Richter Urteile gegen den gesunden Menschenverstand sprechen müssen und Polizisten sich nicht mehr trauen, notwendige Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu ergreifen.
Jüngstes Beispiel dieses Widersinns ist der Prozess gegen den mutigen und verantwortungsbewussten Polizei-Vizepräsidenten Daschner, der dem erkannten Entführer eines jungen Menschen mit Sanktionen drohte, um dessen Versteck zur Lebensrettung zu entlocken. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte er dies nicht tun dürfen, sondern eher den Tod des Jungen in Kauf nehmen sollen. Wenn hier eine Verurteilung erfolgen sollte, werden sich die Verbrecher wieder die Hände reiben über die zahnlosen Verfolgungsbehörden. Ich hoffe, daß die Richter den Mut zu einem Freispruch erster Klasse mit einem Lob für das mutige und verantwortungsbewusste Handeln von Daschner haben und damit auch ein Zeichen setzen!