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Lokführerstreik, ein Staatsversagen v. 10.9.21

Der Streik der Lokführer nervt die auf die Bahn angewiesene Bevölkerung schon seit langer Zeit.

Die Forderungen der zwischen 44.000 und 52.000 € jährlich verdienenden Lokführer bei der DB auf 3,2 % höhere Löhne, Pensionsneuregelungen und kürzere Laufzeiten mag man verstehen oder auch nicht. Für einen Corona-Zuschlag von 600 € habe ich aber kein Verständnis, wenngleich die Bahn diesen zahlen will. Ich halte die Forderung für schlichtweg unverschämt, weil ich keine besondere Erschwernisse deswegen bei den Lokführern sehen kann. Die die gesamte Volkswirtschaft schädigende Krankheit, als Hebel für eine m.E. erpresserische Forderung gegenüber dem Arbeitgeber, der ohnehin hohe Einnahmeeinbußen hatte, zu benutzen, ist unerträglich.

Nun sind Streiks zur Durchsetzung von arbeitsrechtlichen Forderungen durchaus legitim und durch die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit nach Art. 9 des Grundgesetzes geschützt. Es kann aber nicht angehen, dass Streiks der Wenigen (auch Piloten, Fluglotsen), die eine Schlüsselstellung im Betrieb innehaben, für sich überhöhte Löhne und Privilegien durchzusetzen. Sie schaden dem ganzen Betrieb und führen zu einer Entsolidarisierung der Arbeitnehmer.

Schon 2007, 2010 und 2014 habe ich in Leserbriefen –auch an die Politiker- auf diesen Missstand hingewiesen und endlich eine entsprechende Regelung gefordert. Die ist dann auch 2015 mit dem Tarifeinheitsgesetz erfolgt. Dagegen haben die Gewerkschaften das Bundesverfassungsgericht angerufen und dieses hat dann 2017 das Tarifeinheitsgesetz zwar bestätigt aber gleichzeitig dem Gesetzgeber aufgegeben, das Gesetz mit einem – ich sage mal- Gummiregelungszusatz zu versehen, der das Ziel des Gesetzes, nämlich Schaden von großen Teilen der Volkswirtschaft durch Wenige zu verhindern, wieder zunichte macht. Das Ergebnis kennt jeder.

Hier wurde der Wille des Volkes, vertreten durch den Gesetzgeber missachtet. Dies ist ein exemplarisches Versagen der Politik und der Rechtsprechung.

Deswegen sollte bei jedem Gesetz eine Präambel vorangestellt werden, das den Sinn und Zweck des Gesetzes mit wenigen Worten erklärt und dass bei einer anderen Auslegung innerhalb des Gesetzestextes die Präambel gilt.

M.E. ist es nämlich unerträglich, dass der Gesetzgeber gehindert ist, ihm sinnvoll erscheinende Gesetze zu schaffen.

 

Manfred Kuras