Verbrecherschutz geht vor Aufklärung v. 12.10.21

 

Wer den Artikel vom 29.9. liest, muss fast am Rechtsstaat zweifeln. Anstatt eine möglichst schnelle und wirkungsvolle Fahndung nach den Gewaltverbrechern einzuleiten, wartet man mit der Veröffentlichung der Tatbilder drei Monate.

Diese Praxis scheint jedoch gang und gäbe zu sein. So habe ich im Fernsehen einen aktuellen Überfall auf einen Geldtransport in Berlin vor einiger Zeit gesehen – aber die Gesichter der Gangster waren gepixelt!!

Ähnliches habe ich von Bekannten in Ostfriesland gehört: Diese hatten auf dem Hof eine Überwachungskamera installiert, die einen Diebstahl aufgezeichnet hatte. Um den Dieb zu fassen und das Eigentum wiederzuerlangen, hatten diese den Film in das Internet gestellt. Sie wurden von der Polizei belehrt, dass sie das nicht tun dürften.

Welches Gesetz die wirkungsvolle Fahndung nach Gesetzesbrechern verhindert, weiß ich nicht, vielleicht ist es der Datenschutz. Die Verfolgung von Gesetzesübertretern wird nicht nur davon, sondern auch durch den Föderalismus (die Aufteilung Deutschlands in 16 Bundesländer) behindert. Nicht umsonst ist Deutschland ein bevorzugtes Land für Verbrechen und als Geldwaschanlage in Europa, so soll z.B. 20 % aller Grundstückskäufe mit illegalem Geld getätigt werden, was natürlich die Preise treibt.
Der Gesetzgeber hat hier einen großen Nachholbedarf um den rechtstreuen Bürger zu schützen.  

 

Manfred KurasÂ