Meinungsfreiheit und Wirklichkeit v. 8.6.2016

Ich mag verdammen was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür geben, dass du es sagen darfst.

Es ist klar, dass jeder, der einen Menschen, seinen Bruder, wegen dessen abweichender Meinung verfolgt, eine erbärmliche Kreatur ist. (beides von Voltaire)

Artikel 5 (1) des Grundgesetzes

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

„Art. 19, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen , Dezember 1948:

Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“

Und hier ein Bild auf der seit Monaten laufende Kampagne der Zeitungen:

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Was da oben steht, ist die Theorie, die Wirklichkeit sieht ganz anders aus.

Viele wissen das, aber sagen nur: „Wir können da sowieso nichts machen!“

Nun ja, wenn die meisten so denken, hat die Demokratie ihren Boden, auf dem sie aufbaut, schon verloren.

Ein Musterbeispiel aus eigener Erfahrung zeigt nachstehend, wie die Wirklichkeit aussieht:

Um eine Verweigerung zur Veröffentlichung einer bezahlten Kleinanzeige beim hochgelobten Presserat, das als eines seiner obersten Gebote die Presse anweist, die Öffentlichkeit wahrhaftig zu unterrichten, denkt nicht daran, die beschwerte Cuxhavener Nachrichten entsprechend zu rügen.

Die Meinungsfreiheit soll möglichst im luftleeren Raum stattfinden, wo bekanntlich eine Schallübertragung nicht möglich ist.

Hier der gesamte Mailverkehr:

Von: Manfred Kuras [mailto:manfredkuras@web.de]
Gesendet: Donnerstag, 21. April 2016 17:49
An: Team Anz-Annahme-Cux
Betreff: Kleinanzeige

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte veröffentlichen Sie folgende Kleinanzeige, einspaltig, bei Verschiedenes oder Bekanntschaften in der Samstagsausgabe und im Cuxhaven-Kurier am Mittwoch.

Den Preis für die Anzeige können Sie von meinem Ihnen bekannten Konto bei der SSK Cuxhaven abbuchen

Mit freundlichen Grüßen

Die Antwort:

Sehr geehrter Herr Kurras,

wie wir Ihnen bereits im August 2014 mitgeteilt haben, behält sich der Verlag vor, diese Anzeige nicht zu veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Nadja Steinert

Kundencenter

Telefon 04721/585-222

Fax 04721/585-229

Cuxhaven-Niederelbe Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Cuxhaven – Amtsgericht Tostedt, HRA 110426

Perșnlich haftende Gesellschafterin: Cuxhaven-Niederelbe Verlagsverwaltungs-GmbH, Cuxhaven РAmtsgericht Tostedt, HRB 110101

Geschäftsführer: Hans-Georg Güler_____________________________

Meine Beschwerde:

Cuxhaven, den 3. Mai 2016

An den

Deutschen Presserat                     per Mail. info@presserat.de

Fritzschestraße 27/28

10585 Berlin

Beschwerde über die Cuxhavener Nachrichten

wegen Verletzung Artikel 5 Grundgesetz (Freiheit der Meinung) und Missbrauch der Pressefreiheit

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beschwere ich mich über die Weigerung der Cuxhavener Nachrichten, eine Kleinanzeige zur Unterrichtung der Leserschaft auf meine Webseite über neue, nicht von der Zeitung angenommene Leserbriefe zu veröffentlichen.

Dies stellt einen klaren Verstoß gegen Artikel 5 des Grundgesetzes dar. Wie soll ich meine Meinung verbreiten, wenn ich nicht einmal eine bezahlte Anzeige schalten kann? Zudem verweigert der Verlag den Bürgern damit das Recht, dass jeder sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten kann. Die Zeitung möchte seinen Lesern offensichtlich die Quelle einer anderen Meinung vorenthalten. Der Satz: „Eine Zensur findet nicht statt.“ wird hier missachtet.

Dass man in den letzten Jahren meine Leserbriefe im Gegensatz zu früher nicht mehr veröffentlichte, daran habe ich mich schon gewöhnt, obgleich dies auch nicht der Pressekodex-Richtlinie 2.6 entspricht, wonach es der wahrhaftigen Unterrichtung der Öffentlichkeit dient, auch andere Meinungen zu Wort kommen zu lassen, die die Redaktion nicht teilt.

Viele Bekannte haben mich daraufhin angesprochen und gefragt, wann denn mal wieder ein Leserbrief von mir erscheint. Die Verweigerung der Redaktion, mich quasi zu sperren, haben die Frager mit großer Betroffenheit zur Kenntnis genommen und es fast nicht glauben wollen, dass so was heute noch möglich ist.

Im Gegensatz dazu hat die Zeitung keine Skrupel, Kontaktanzeigen der Prostituierten zu bringen.

Als Begründung habe ich mal gehört, dass meine Leserbriefe zu rechtslastig seien. Das sollte doch jeder Leser selbst entscheiden.

Bei solchen Repressalien gegenüber Andersdenkenden ist es kein Wunder, wenn, wie heute berichtet, eine Mehrheit in Deutschland die Nachrichtenmedien für „gelenkt“ halten.

Ich bitte Sie daher, die Redaktion zu veranlassen, entsprechende Anzeigen von mir anzunehmen.

Den beigefügten E-Mail-Verkehr habe ich zur Unterrichtung beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Kuras

__________________________________________

Der Beschwerdebescheid:

Sehr geehrter Herr Kuras,

wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mails vom 3. und 17. Mai 2016.

Mit Ihrer Eingabe monieren Sie u. a. die Nichtveröffentlichung Ihrer Leserbriefe in den Cuxhavener Nachrichten.

Der Deutsche Presserat befürwortet grundsätzlich die Entscheidung von Zeitungen, Leserbriefe zu veröffentlichen. Dadurch kann sie auch die Diskussion über ihre eigene Meinung, die öffentliche Auseinandersetzung und die Initiative der Bürger fördern. In Richtlinie 2.6 für die publizistische Arbeit heißt es: „Es dient der wahrhaftigen Unterrichtung der Öffentlichkeit, im Leserbriefteil auch Meinungen zu Wort kommen zu lassen, die die Redaktion nicht teilt“. Unabhängig davon steht es der jeweiligen Zeitung/Zeitschrift allerdings frei, Art und Umfang der Leserbriefveröffentlichungen selbst zu bestimmen. Grundsätzlich gibt es keine Pflicht, Leserbriefe abzudrucken. Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung wird hierdurch nicht tangiert, denn der Leser ist weiterhin frei, seine Meinung zu äußern. Es besteht jedoch kein Recht darauf, dass ein bestimmtes Medium eine bestimmte Meinung veröffentlicht. Des Weiteren ist der Presserat für Anzeigenschaltung nicht zuständig.

In der Anlage finden Sie unseren Pressekodex mit der entsprechenden Richtlinie über die Veröffentlichung von Leserbriefen.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sylwia Swierczynska

Koordination Beschwerden

DEUTSCHER PRESSERAT

Hausanschrift: Fritschestraße 27-28, 10585 Berlin

Postanschrift: Postfach 10 05 49, 10565 Berlin

Tel.: 030/367007-18

Fax: 030/367007-20

E-Mail: swierczynska@presserat.de

Internet: www.presserat.de

Soweit die Wirklichkeit.

Manfred Kuras