Ist „Alles für Deutschland!“ strafbar?

Mir hat es fast den Atem verschlagen, als ich die obige Meldung in der Zeitung las; und als ich anderen davon erzählte, wollten die es auch nicht glauben: Aber soweit sind wir schon, dass das konsequente Eintreten für Deutschland als Straftat gewertet werden soll! Dass die Grünen schon soweit verkommen sind, hätte ich nun auch nicht gedacht, gewundert hat es mich allerdings nicht. Dass aber der Justizausschuss des Thüringer Landtags, dem ja wohl Mitglieder aller Fraktionen angehören, mehrheitlich die Aufhebung der Immunität des Landtagsabgeordneten und Vorsitzenden der AfD Höcke aufhebt, damit dieser strafrechtlich belangt werden kann, ist an Perfidität kaum noch zu überbieten. Höcke hat vor zwei Jahren in einer Wahlkampfrede „Alles für Deutschland“ gesagt, der früher der Wahlspruch der NS-Organisation SA war. Selbst wenn es so war, so ist dieser Ausspruch deswegen nicht falsch und erst recht nicht strafwürdig. Er ist ein Ausdruck von Patriotismus und Vaterlandsliebe!

Die Abgeordneten sind verpflichtet, dem Wohl des Deutschen Volkes zu dienen und nicht das Gegenteil. Der Staatsanwalt in Halle, der die Grünen-Strafanzeige aufgegriffen hat, sieht dies offenbar anders und sieht in dem Ausspruch „Alles für Deutschland“ eine Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Im Zusammenspiel mit der Grünen-Justizministerin Denstädt, die gegenüber dem Staatsanwalt weisungsbefugt ist, hat dieser die Aufhebung der Immunität von Höcke beantragt. Auch ein Höcke gegenüber voreingenommener Beobachter wird wohl nicht umhinkommen, zu mutmaßen, dass es sich um ein durchsichtiges politisch motiviertes Manöver handelt, den politischen Gegner zu diskreditieren.

Ich habe bisher nicht gehört, dass dieselben Leute gegen Personen vorgehen, die öffentlich „Deutschland verrecke“, „Deutschland, du mieses Stück Scheiße“, oder „Bomber-Harris, do it again“ skandieren. Man kann nur noch den Kopf schütteln!

 

Manfred Kuras