Erneuerung der Altenw. Chaussee vom 19.7.2012

Leserbrief zu den Berichten vom 11. und 19. Juli.2012

       

Die informativen Berichte über die beabsichtigte Erneuerung der Altenwalder Chaussee zwischen Westerreihe und Abschnede und vor allem die engagierten Kommentare von Maren Reese-Winne und Kai Koppe gegen diese unnötige Geldausgabe zum jetzigen Zeitpunkt veranlassen mich hierzu grundsätzlich Stellung zu nehmen:

Im vorliegenden Fall ist die Erneuerung der Fahrbahn der Altenwalder Chaussee vielleicht in 10 Jahren nötig, aber nicht jetzt. Eine Beteiligung der Stadt von ca. 800.000 € ist eine Menge, zudem wir uns das Geld auch noch pumpen müßten. Eine teilweise Erstattung der Kosten durch Anliegerbreiträge scheint m.E. aussichtslos, weil diese nur dann erhoben werden können, wenn die Anlieger Vorteile durch die Baumaßnahmen haben.

Die Straßenbauverwaltung Stade ist mir sowieso schon durch einige Schildbürgerstreiche aufgefallen. Als da sind z.B.

  • die vor ca. 10 Jahren durchgeführte Erneuerung der noch in gutem Zustand befindlichen Autobahndecke zwischen den Anschlussstellen Debstedt und Bremerhaven-Süd.

  • Dann die völlig überdimensionierten Lärmschutzwände im landwirtschaftlichen Bereich.

  • Auch die völlig überflüssige und verkehrsbehindernde neue Fußgängerampel auf der Ecke Adenauerallee/Abendrothstraße wurde gebaut.

Vielen Beschäftigten im öffentlichen Dienst nehmen offenbar den Haushaltsgrundsatz (ein Gesetz), daß „Ausgaben nur soweit und nicht eher geleistet werden dürfen, als sie zur wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung erforderlich sind“ nicht ganz ernst. Sonst würden viele Fälle von Steuerverschwendung nicht möglich sein. Natürlich kommen auch Fehler im öffentlichen Bereich vor, die nicht sofort Sanktionen nach sich ziehen müssen. Aber es gibt offensichtliche Verstöße, für die ich kein Verständnis aufzubringe.

Vielfach wird nach dem Grundsatz gehandelt: Es ist ja nicht mein Geld. Anscheinend wird das Ansehen und die Existenzberechtigung danach bemessen, möglichst viel an Haushaltsmitteln ausgegeben zu haben. Die Notwendigkeit einer Maßnahme spielt dann manchmal keine Rolle mehr; dazu noch der Druck, daß dann eventuell bereitgestellte Gelder verfallen könnten.

Beamte haben nach dem Gesetz das Wohl der Allgemeinheit und die Rechtmäßigkeit ihres Handelns zu beachten; hierfür tragen sie die volle persönliche Verantwortung. Sie haben ihr Amt uneigennützig auszuführen. Dies gilt analog auch für andere öffentlich Bedienstete. Vielleicht muß man die Verantwortlichen ab und zu daran erinnern.

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