Brief an Buschkowsky vom 9.10 2013

Lieber Heinz Buschkowsky,

wie recht Sie haben mit Ihren Aussagen und Ihrem Buch und dem Ihres Parteifreundes Sarrazin. Aber hat sich irgendwas geändert? Sie beide sind die Hoffnungsträger der SPD-Wähler, dass die Partei und die Politik sich ändert. Ich habe aber großen Zweifel, zumal sich die sog. demokratischen Parteien im Bundestag nur mehr marginal unterscheiden. Leider sind Sie wohl aufgrund der Rechtslage gezwungen, Ausländern, die nicht negativ aufgefallen sind, die deutsche Staatsbürgerschaft zu geben. Wenn ich aber im Fernsehen sehe, dass die junge Türkin nach Erhalt der Urkunde durch Sie bekennt, dass sie keinerlei Interesse an Deutschland hat, sondern nur deswegen die deutsche Staatsbürgerschaft erworben hat, um im Falle eines Falles nicht ausgewiesen zu werden, so ist an dem Einbürgerungssystem doch wohl etwas faul.

In meinem Aufsatz „Was tut Not in Deutschland“ habe ich Vorschläge zur Missbrauchbekämpfung gemacht, die ich Ihnen nicht vorenthalten will.

Was meinen Sie dazu?

Asyl- und Flüchtlingspolitik

Der Asylmissbrauch infolge des Art. 16 des Grundgesetzes „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, ist sattsam bekannt. Die Hunderttausende, die nach Deutschland kommen, sind ausschließlich deswegen hierher, um ein wirtschaftlich besseres Leben als in ihrer Heimat zu haben. Wenn trotz Pressionen in ihrer Heimat sie dort ein ebenso gutes Leben hätten, würden sie auch nicht gekommen sein. Das ist meine feste Überzeugung. Es handelt sich daher ausschließlich um Wirtschaftsflüchtlinge.

Es gibt interessierte eigensüchtige oder verblendete Kreise von Deutschen, die den Asylrahmen des GG immer mehr ausweiten und sogar die Grenzen für alle, die hierher kommen wollen, öffnen würden. Dieser immer mehr zunehmenden Tendenz ist ein Riegel vorzuschieben. Um juristische Tricks auszuschalten, ist der Asylsatz aus Art. 16 zu streichen. Illegal eingeschlichene Ausländer sind sofort nach ihrem Aufgreifen durch die Grenzbehörden wieder in das Land des Grenzübertritts abzuschieben.

Rechtswege gegen die Entscheidungen der entsprechenden Behörde gibt es nicht.

Für bislang geduldete Asylsuchende gilt entsprechendes.

In Gebieten mit kriegerischen Kampfhandlungen gibt es natürlich Flüchtlinge. Diesen in ihrer Not zu helfen, ist selbstverständlich. Dies sollte allerdings in oder in der Nähe ihrer Heimat geschehen und nicht durch Aufnahme in Deutschland.

Ausländerpolitik

Aufgrund des demographischen Wandels sind wir darauf angewiesen, benötigte qualifizierte ausländische Arbeitskräfte anzuwerben.

Das heißt: Ausländer erhalten nur den Verdienst, die sie hier redlich verdienen und keinerlei staatliche Sozialleistungen.

Dies gilt auch für die hier lebenden Ausländer mit einer Frist von sechs Monaten nach Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes.

Auf Verlangen der Behörden hat ein Ausländer seine Einkünfte einschließlich der Quellen nachzuweisen.

Ausländer, die kriminell in Erscheinung getreten sind, sind nach Verbüßung ihrer Strafe sofort abzuschieben oder noch besser: mit den Heimatländern sind entsprechende Vereinbarungen zu treffen, daß die Strafen dort abzusitzen sind.

Ausländer, die sich nicht selbst unterhalten können und somit staatliche Sozialleistungen in Anspruch nehmen müßten, sind zur Rückkehr in ihre Heimat verpflichtet.

Die deutsche Staatsbürgerschaft ist ein Privileg. Die Einbürgerungspraxis ist zu überprüfen. Hierbei ist ein strengerer Maßstab anzulegen als bisher. Ein Recht auf Einbürgerung gibt es zukünftig nicht mehr. Die deutsche Staatsbürgerschaft wird probeweise auf 10 Jahre vergeben und erst dann in eine endgültige umgewandelt, wenn die bisherigen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt wurden und auch weiterhin von einer positiven Integration auszugehen ist.

Der deutsche Rechtsstaat und seine Sitten und Gebräuche sind von den Ausländern zu achten. Die jeweiligen Sitten und Gebräuche der eigenen Religion können nur im Rahmen dieses Grundsatzes ausgeübt werden.

Es steht jedem Ausländer frei, Deutschland zu verlassen, wenn er diese Regeln nicht einhalten will.