Monats-Archive: April 2017

Gnadenlos v. 25.4.17

Deutsche Justiz ist gnadenlos

Als ich aus der Zeitung die Meldung las, die ganz verschämt auf der dritten Seite unten links stand, dass ein 95jähriger eine vierjährige Haftstrafe antreten muss, bin ich bald vom Hocker gefallen.

Hat er etwa kürzlich eine entsprechende Straftat begangen, die es zu sühnen galt? Nein, ein vor über 70 Jahren zurückliegendes Geschehen, als der 2. Weltkrieg tobte, wurde von der Justiz aufgebröselt und führte zur Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord innerhalb des KZs Auschwitz.

Er war dort als 21jähriger Soldat in der Verwaltung tätig und wird auch wohl von den Verbrechen an den Juden gewusst haben. Aufgrund seiner Versetzungsgesuche wurde er dann 1944 an die Westfront versetzt.

Es tut sich hier die Frage auf, ob irgendeiner derjenigen, die ihn anklagen und über ihn richten, sich in der Situation, in der er sich damals befand, hätten anders verhalten, als er? Ob die Herrschaften Staatsanwälte und Richter wohl Befehlsverweigerung begangen hätten? Ich glaube kaum.

Der alte römische Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“ wurde  1965 gebrochen, indem man die Verjährungsfrist für Mord aufgehoben hat, damit man Verbrechen auf deutscher Seite, die während des Krieges geschehen waren, bis zum Sankt Nimmerleinstag verfolgen kann. Das hält den deutschen Schuldkult und die deutsche Zahlungsbereitschaft an bestimmte Empfänger, egal wie diese sich auch verhalten, immer schön frisch.

Die Gnadenlosigkeit der deutschen Justiz, die ja an sich immer auf Resozialisierung getrimmt ist und diese auch immer propagiert und damit die Straffreiheit und Bewährung bei vielen Serienstraftätern unsanktioniert lässt, gilt jedoch nicht, wenn es gegen ehemalige Soldaten geht, die den Befehlen zu gehorchen hatten. Da wird auch ein Mensch an der Neige seines Lebens noch ins Gefängnis gesteckt. Unglaublich!

Da schießt Deutschland mal wieder den Vogel ab, denn in den anderen kriegführenden Staaten des 2. Weltkrieges wäre so was undenkbar.

Manfred Kuras