SchÀuble und die Freiheit v.23.9.14

SchÀuble und die Freiheit

Sehr geehrte Damen und Herren, in den hiesigen Zeitungen war am 17.9. zu lesen, dass der Finanzminister Dr. SchÀuble am 28.September in der Berliner GedÀchtniskirche predigen wird. Thema: Wie kann die individuellen Freiheit des Menschen als eine Folge der Reformation auch im 21. Jahrhundert bewahrt werden.

An sich kein Thema fĂŒr einen Finanzminister, aber doch sehr anspruchsvoll, wenn man die geĂŒbte Wirklichkeit in unserem Lande nicht völlig ausblenden will. SchĂ€uble wird sicher auf die Luther-Schrift „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ verweisen, die damals fĂŒr viel Unruhe gesorgt hat, weil er die Knechtschaft des Volkes gegenĂŒber seinen Herren in Frage gestellt hat. Und ich hoffe, dass er auch den fundamentalen Ausspruch von Rosa Luxemburg nicht vergessen wird, der da heißt: „Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden.“

Wer sich opportun im Mainstream der politischen Korrektheit wohlfĂŒhlt, wird keine Schwierigkeiten haben, sich hier frei zu fĂŒhlen.

Wer aber zweifelt an der Informationspolitik und Tatsachen hinterfragt und sie dann anders bewertet, der wird rigoros ins Abseits gestellt und hat mit Sanktionen zu rechnen. Vor allem dann, wenn man national gesinnt ist, d.h. doch, dass man in erster Linie fĂŒr die Rechte des eigenen Landes und des eigenen Volkes eintritt und nicht umgekehrt. Das befiehlt auch unsere Verfassung. Aber hierzulande wird dem deutschen Volk mit EinschĂŒchterung, Betroffenheits- und Moralkeule andauernd ein schlechtes Gewissen gemacht. Man suhlt sich geradezu im Schuldkult und zahlt fĂŒr alles und jedes, wenn man uns nur genug mit der Vergangenheit maltrĂ€tiert.

Jeder, der dagegen seine Stimme erhebt, wird in die rechte Ecke verbannt, als wenn das strafbar wĂ€re. Wer die politisch unkorrekte Wahrheit sagt, verliert den Arbeitsplatz (Beispiel Eva Hermann), man wird aus Vereinen ausgeschlossen, Hotels können Personen die Aufnahme verweigern und sogar der Jagdwaffenschein kann wegen UnzuverlĂ€ssigkeit entzogen werden. Der Staat gibt jĂ€hrlich ca. 50 Mio Euro zum „Kampf gegen Rechts“ aus, woraus sich ein ganzes Rudel dubioser politischer Gegner bedienen bis hin zu VerbotsantrĂ€gen, deren BegrĂŒndung auf Sachverhalten durch eingeschleuste „VerfassungsschĂŒtzer“ beruhen, u.s.w.u.s.f. Mit dem Maulkorbparagraphen 130 StGB (Volksverhetzung) hat man außerdem ein Gesetz geschaffen, das die Meinungsfreiheit eklatant beschrĂ€nkt und unter Strafe stellt, ohne dass das Verfassungsgericht eingegriffen hĂ€tte. Diese Machenschaften sind durchaus erfolgreich, wie die letzten Wahlen zeigen

Leider muss man auch registrieren, dass sich große Teile der Justiz sich diesen Tendenzen nicht entziehen, so wie sie sich auch immer schon dem jeweiligen Regime angedient hat.

Ich halte es mit dem BegrĂŒnder der Lehre von der Gewaltenteilung Montesquieu:

„Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muss Gesetz sein, weil es recht ist.“

 

Man kann gespannt sein, ob sich SchĂ€uble darĂŒber auslassen wird.

Mit freundlichen GrĂŒĂŸen

Manfred Kuras

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