Zuwanderung und die Folgen v. 12.8.2004

 

Leserbrief  – auf Anforderung stark gekürzt

Folgen der EU-Erweiterung und Zuwanderung aus anderen Staaten

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgeschreckt bin ich durch eine Notiz in der CN vom 16. Juni, wonach lt. einer Äußerung des Leiters des bekannten Ifo-Institutes, Hans-Werner Sinn, die EU-Osterweiterung aufgrund der Freizügigkeitsrichtlinie eine massive Einwanderung in den deutschen Sozialstaat nach sich ziehen wird. Nach 2010, wenn es die volle Freizügigkeit gibt, würden bis zu 2,5 Mio. Menschen nach Deutschland einwandern.

Sinn, beschreibt dies in den vom Ifo-Institut herausgegebenen „Standpunkten“ (www.ifo.de):

Nach dieser Richtlinie hat jeder EU-Bürger das Recht, in jedem Land der EU eine Genehmigung auf die Dauer von 5 Jahren zu erhalten, und anschließend wird ihm das Daueraufenthaltsrecht gewährt. Er hat von Anfang an auch als Nicht-Erwerbstätiger Anrecht auf alle sozialen Leistungen des Staates wie ein Einheimischer. Die einzige Bremse liegt im Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes  und der Existenzmittel für den beantragten Aufenthalt. Sie soll verhindern, daß der Zuwandernde sofort Sozialhilfe in Anspruch nimmt. Diese Kriterien können jedoch mit allerlei Tricks erfüllt werden. Die Osteuropäer dürfen zwar während einer Übergangszeit nicht als Arbeitnehmer kommen, als Selbständige oder nicht erwerbstätige Personen dürfen sie sich aber in Deutschland sofort niederlassen.

Ich teile die Auffassung des Instituts, daß die Anreize, von der neuen Freizügigkeit Gebrauch zu machen, übermächtig sein werden. Denn heute liegt z.B. der slowakische Lohn nur bei 1/7 des westdeutschen Lohnes und beträgt  nur ¼ der westdeutschen Sozialhilfe für eine 4-köpfige Familie.

 Prof. Sinn schlägt daher vor, daß das Heimatland für die sozialen Leistungen an nicht Erwerbstätige weiterhin zuständig bleiben muß. Leider habe ich kaum Hoffnung, daß eine diesbezügliche Änderung der Freizügigkeitsrichtlinie erfolgen wird.

Auch wie die Sicherheit durch ausländischen Einfluß z.B. in Niedersachen bestellt ist, konnte man am 17.6. in der CN lesen, wonach bei der organisierten Kriminalität rund ¾ der Tatverdächtigen Ausländer waren oder aber eingebürgerte Ausländer sind. Vor allem Osteuropäer sind zunehmend unter den Tätern.

Auch das geänderte Zuwanderungsgesetz, welches vor allem für die Menschen außerhalb der EU gilt, soll die bisherige undurchsichtige und unterschiedlich gehandhabte, Anerkennungs-, Duldungs- und Abschiebungspraxis damit wohl besser gesteuert und auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt werden. Hier ist im Bereich des Flüchtlingsrechtes, das früher nur politisch Verfolgten Asyl gewährte, dieses nunmehr auch auf Betroffene nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgter erweitert worden. Somit könnten theoretisch nunmehr Zig-Millionen nach Deutschland einwandern – und hier natürlich die entsprechenden Sozialleistungen erhalten –  wenn sie nur die entsprechenden Wege kennen und die Kosten hierfür aufbringen könnten.

Wie es dann in der Praxis um die langwierigen Gerichtsverfahren, Berufungs- und Revisionsinstanzen, Petitionen bis hin zur Abschiebung in Deutschland bestellt ist, zeigen die Fälle Memeth, Kaplan und jüngst in Stade der Fall des 35jährigen Kosovo-Albaners, der trotz einer 8jährigen Freiheitsstrafe wegen Totschlags hier weiterhin lebt und dem jetzt über 100 Einbrüche zur Last gelegt werden. Wo bleibt da die Abschiebung? Wahrscheinlich ist diese im Gestrüpp unseres Rechts(wege)staates hängen geblieben.

Diese neuen Leistungen für Fremde werden durch weitere Schulden finanziert und die zukünftigen Generationen belasten. Angesichts der jetzt schon bestehenden dramatischen Staatsverschuldung hat der Präsident des Bundesrechnungshofes ein Schuldenverbot mit Verfassungsrang gefordert (CN vom 28.6.) , sonst drohen argentinische Verhältnisse. Was das bedeutet, ist den meisten offenbar nicht klar, nämlich drastische Senkungen von Renten und Pensionen, Rückzahlungsverweigerung von Staatsanleihen und Wertverlust gegenüber anderen Währungen und anderes mehr. Hartz IV ist dagegen nur „Peanuts“!

Wenn ein Schuldenverbot durchgesetzt würde, würde die Bevölkerung mit den Folgen verfehlter Politik unmittelbar konfrontiert werden und ein Umsteuern verlangen. So aber unterbleiben die notwendigen Kurskorrekturen bis nichts mehr geht.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Kuras