Verfolgung Andersdenkender vom 21.11.2010

In unserem vorgeblich freiheitlichsten Rechtsstaat auf deutschen Boden darf man seine Meinung frei sagen und auf Mißstände und Versäumnisse hinweisen, wenn es der Obrigkeit und den ihr folgenden Massenmedien paßt. Wer davon abweicht, dem droht eine inquisitorische Verfolgung. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Volk auch der gleichen Meinung ist. Tabubrecher werden mit Berufsverboten vom Beamten bis zum Schornsteinfeger belegt und auch auf Arbeitgeber ist schon Druck ausgeübt worden; Vereinsmitgliedschaften werden gekündigt usw.

Eine eigene Meinung, abweichend von der „politisch korrekten“ Linie, wird mit Existenzvernichtung und massiver Ausgrenzung geahndet. Noch wütender sind die Meinungsführer, wenn diese Dissidenten auch noch die Frechheit besitzen, ihre Meinung mit Tatsachen zu untermauern, wie auch im Fall Eva Herrmann oder Sarrazin.Die Bestrafung folgte dann auch auf dem Fuß. Von den Gerichten ist Hilfe gegen diese Machenschaften nicht zu erwarten, sie passen sich möglichst dem vorherrschenden Diktat an.

Der gute Kommentar von Magnus Schlecht am 3.9. über Sarrazin nennt die Politiker als die Hauptschuldigen an der Integrationsmisere. Mit Recht! Gleichzeitig meint er jedoch, daß auch die Zuwanderer durch ihre Bereitschaft ihren Beitrag dazu leisten müssen. Ganz recht! Wenn aber der Anreiz oder Druck, dies zu leisten, nicht vorhanden ist, wird sich dieser Mißstand nicht ändern. In anderen Ländern, in denen es keine staatlichen Mittel für Nullleistung gibt und der Rausschmiß sicher ist, wenn man sich gesetzwidrig verhält, funktioniert die Integration viel besser.

Aber wenn man hier wirksame Maßnahmen nennen würde, bricht man wieder Tabus und derjenige ist wieder im Kreuzfeuer der Meinungsführer und darf sich auf Repressionen  – siehe oben – gefaßt machen.