Querdenker eingeschüchtert? v. 11.7.2021

Ein äußerst brisanter Bericht der Cuxhavener Nachrichten vom 3. Juli 2021 lässt mich aufhorchen. Danach hat die Polizei am 24.6. um 6.00 Uhr morgens bei einem sog. „Querdenker“ Tomo Andic seine Wohnung durchsucht. Wegen des Verdachts der „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“. Diesen Straftatbestand muss man sich erst mal auf der Zunge zergehen lassen. Wer kennt ihn? Ich kannte ihn bisher nicht. Man darf keine Datenträger dazu benutzen.

Wer der Anzeigende ist und um welchen vertraulichen Sachverhalt es sich handelt, wird nicht gesagt. Irgendwelche schwerwiegenden Geheimnisse, die unbefugt an die Öffentlichkeit gekommen wären, sind mir nicht bekannt. Es handelt sich also nicht um ein Verbrechen sondern wahrscheinlich um eine Angelegenheit, die im Bereich Beleidigung oder Verleumdung anzusiedeln wäre. Es wird auch nicht gesagt, um was es denn dort geht! Ist das so brisant?

Die Polizeimaßnahme ist auch nur deswegen an die Öffentlichkeit gelangt, weil die Zeitung durch das Internet davon erfahren und bei der Polizei um Auskunft darüber gebeten hat.

Bei einer Hausdurchsuchung wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt. Es handelt sich um ein Freiheitsrecht. Bei einer solchen Maßnahme müssen m.E. schon sehr schwerwiegende strafrechtlich relevante Tatsachen vorliegen, die eine derartige Maßnahme rechtfertigen. Es muss ja schon Gefahr im Verzug gewesen sein, wenn man einen bislang unbescholtenen Bürger zu nachtschlafender Zeit polizeilich aufsucht und sein Privateigentum beschlagnahmt. Hat man ihm eigentlich vorher gefragt, ob er die fraglichen Datenträger freiwillig herausgibt?

Dass ein Richter eine Hausdurchsuchung wegen des Verdachts einer Straftat anordnet und damit diesen Bürger bloßstellt, ist schlimm.

Ich kenne Herrn Andic nicht und bin auch kein „Querdenker“, aber dass er seine Meinung vertreten darf, ist ihm grundgesetzlich verbrieft.

Es hat den Anschein, dass hier die Polizei missbraucht worden ist, einen kritischen Bürger einzuschüchtern und mundtot zu machen, was ja offenbar gelungen ist. Die Verhältnismäßigkeit ist m.E. auf jeden Fall nicht gewahrt.

Dieser Fall bedarf einer weiteren Nachforschung durch die Presse, denn die Bürger haben ein Recht darauf, zu wissen, was hier passiert ist. Umfassende Aufklärung tut hier Not!

Manfred Kuras