Pressefreiheit a.la Winters vom 26.4.2012

—–Ursprüngliche Nachricht—–
Von: Blattmacher [mailto:cnv-bm@cuxonline.de]
Gesendet: Donnerstag, 26. April 2012 20:12
An: ManfredKuras@web.de
Betreff: Leserbrief  (Ringelnatz und Pfarrer Braun)

Guten Tag Herr Kuras,

vielen Dank für Ihre Lesermeinung. Ich kann Ihre Argumentation allerdings nicht nachvollziehen und bitte daher um Verständnis, dass die CN vom Abdruck Ihres Briefes absehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Christian Winters

CN-Redaktionsleiter

Antwort:

Sehr geehrter Herr Winters,

es ist schade, daß Sie den Inhalt meines Leserbriefes nicht nachvollziehen können. Das muß aber bei den Lesern der CN durchaus nicht der Fall sein.

M.E. ist dies wieder ein typischer Fall, wie Meinung gemacht wird. Denn auch die Unterdrückung einer anderen Sicht der Dinge ist Meinungsmache. Wer von den Lesern macht sich schon die Mühe wie ich, Arikel auf ihren eventuell brisanten Inhalt zu prüfen. Die Leser sind daher durchaus dankbar, wenn sie nicht immer politisch korrekten und gesiebten Inhalt vorgesetzt bekommen, wie dies leider in den Massenmedien der Fall ist.

Vielleicht sollten Sie mit Ihren Kollegen auch darüber nachdenken, die Pressefreiheit i.S. des Gesetzes zu gebrauchen, nämlich Zitat Wiki : freie Ausübung ihrer Tätigkeit, vor allem das unzensierte Veröffentlichen von Informationen und Meinungen. Die Pressefreiheit soll die freie Meinungsbildung gewährleisten.

Wie soll sich der normale Bürger eine eigene Meinung bilden, wenn er nur den „politisch korrekten“ Einheitsbrei vorgesetzt bekommt?

Oder soll er es auch gar nicht?

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Kuras

Antwort:

Von: Blattmacher [mailto:cnv-bm@cuxonline.de]
Gesendet: Mittwoch, 2. Mai 2012 16:52
An: Manfred Kuras
Betreff: AW: Leserbrief

Moin Herr Kuras,

wenn Sie sich schon auf die Gesetzeslage berufen, sollten Sie das in vollem Umfang tun: Presserechtlich verantwortlich für die veröffentlichten Leserbriefe ist der Redaktionsleiter, auch wenn er die im Leserbrief geäußerte Meinung nicht teilt. Deswegen obliegt es ihm, einen Leserbrief abzudrucken oder nicht, wenn er bereit ist, die Verantwortung zu übernehmen. Und diese Entscheidung müssen Sie schon mir überlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Christian Winters

Antwort:

Sehr geehrter Herr Winters,

ich meinte natürlich Gesetz i.S. des Grundgesetzes und nicht des Pressegesetzes. Selbstverständlich sind Sie Herr des Geschehens und ich habe keinen Anspruch auf Veröffentlichung.  Im übrigen habe ich vor allem daran appeliert, daß Sie nicht nur Leserbriefe veröffentlichen, die im wesentlichen auch Ihrer Meinung entsprechen. Schließlich beinhalten meine Leserbriefe keine strafbaren Inhalte. Ich bin mir bewußt, daß ich auf Ihre Gnade angewiesen bin. Dies war nun der zweite Brief hintereinander, den Sie nicht freigegeben haben.

Mit freundlichen Grüßen

M. Kuras