Datenschutz schützt Verbrechen v. 31.7.2013

Betreff: Autobahnmautgesetz; Herausgabe von Daten zur Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten

Sehr  geehrter Herr parlm. Staatssekretär Ferlemann,

 in einem Spiegel-Bericht über die Serie von Schüssen auf Lkws in der Zeit von Juli 2008 bis April 2013 wird dargestellt, dass man wahrscheinlich schon Jahre vorher den Täter hätte ermitteln können, wenn es der Fa. Toll-collect erlaubt wäre, entsprechende Daten über die zur Tatzeit vorbeifahrenden Lkws den Ermittlungsbehörden mitzuteilen.

In einem Aufsatz von Fraenkel :http://www.secorvo.de/publikationen/mautdaten-fuer-ermittlungsverfahren-fraenkel-hammer-2006.pdf wird bestätigt, dass der Gesetzgeber genau das beabsichtigt habe, nämlich die Nichtweitergabe.Ist es möglich, dass die Politiker aus Gründen des Datenschutzes auch schwerste vergangene und zukünftige Verbrechen mit Hilfe der Toll-collect-Daten nicht aufklären wollen und damit diese Verbrechen billigend in Kauf nehmen?

Frage: Trifft diese Beurteilung zu oder nicht?

Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, welche Initiativen werden Sie wann ergreifen, um einen entsprechende Gesetzesänderung herbeizuführen?

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